BKK Gruner+Jahr ohne Genehmigungsverzicht

  Aktuelle Übersicht zur Genehmigungspflicht

Die BKK Gruner + Jahr zieht ihren Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls zurück. Seit Beginn des Jahres gibt es keine Befreiung von der Genehmigungspflicht mehr. Alle Heilmittelverordnungen, die nach dem 1. Januar 2008 ausgestellt wurden, sind somit vorab zur Genehmigung einzureichen. Der IFK bedauert diesen bürokratischen Schritt ausdrücklich.

Zuletzt hatte die AOK Berlin bestätigt, auf die Genehmigung von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls zu verzichten. Mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ist eine Fortsetzung der Therapie auch dann möglich, wenn sich eine Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt.

Eine aktuelle komplette Übersicht über die Genehmigungspflicht der Krankenkassen, die wir laufend aktualisieren, finden Sie hier.