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Durchbruch für Heilmittelberufe |
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| Modellvorhaben
Physiotherapie können sofort verhandelt werden
Physiotherapeuten haben ab sofort die Möglichkeit, mit den Krankenkassen Modellvorhaben nach § 63 SGB V zu vereinbaren. Der Arzt stellt zwar weiterhin die Indikation zur Physiotherapie, der Physiotherapeut kann aber "die Auswahl und die Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen". Der Bundestags-Gesundheitsausschuss hatte bei den heutigen Beratungen zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auch die Aufgabe, im Bereich der Pflege die Schnittstelle zwischen ärztlicher und nicht-ärztlicher Therapiekompetenz neu zu definieren. Hiergegen gab es deutlichen Widerstand der Ärzteschaft, die sich auch vehement gegen einen entsprechenden Vorstoß der Heilmittelberufe wandte. Dennoch konnte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelberufe (BHV) in dem oben genannten wichtigen Punkt durchsetzen, auch wenn bei den Berufsgruppen Ergotherapeuten, Logopäden und Masseure/med. Bademeister wenig Verständnis für diese Begrenzung besteht. Der Gesetzgeber hat damit für diese Modellversuche die Verordnungshoheit des Arztes begrenzt und die Mitwirkungsrechte der Physiotherapeuten bei der Durchführung der Therapie erweitert. Wichtig: Die Kosten dieser Modellvorhaben werden nicht aus dem Heilmittelbudget finanziert. Damit entfällt ein weiterer wichtiger Vorbehalt der Ärzte, die Sorge haben, neue Strukturen könnten finanziell zu ihren Lasten gehen. Weitergehende Regelungen, die die BHV für alle Heilmittelberufe angestrebt hatte, fanden (noch) keine Zustimmung. Insbesondere war auch ein Modellversuch "Direktzugang auch ohne ärztliche Verordnung" nicht umsetzbar. Dennoch ist das Erreichte ein großer Erfolg für den Berufsstand, vor allem weil mit den Verhandlungen zu den Modellversuchen sofort begonnen werden kann. Der IFK begrüßt daher diesen Einstieg in eine neue berufliche Dimension ausdrücklich. |
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