Fachberufekonferenz diskutiert Modellvorhaben

  Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Berlin, 13.03.2008: Unterschiedlich beurteilen Ärzte und Gesundheitsfachberufe die im Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgesehenen Kompetenzerweiterungen der Pflegeberufe und der Physiotherapeuten. Das wurde auf der 20. Fachberufekonferenz der Bundesärztekammer deutlich, zu der gestern rund 40 Berufsverbände des Gesundheitswesens zusammentrafen. Der Bundestag wird am 14. März die Pflegereform abschließend beraten und darüber entscheiden, ob Pflegeberufe in so genannten Modellvorhaben zukünftig Verbands- und Pflegehilfsmittel selbst verordnen und die inhaltliche Ausgestaltung der ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege vornehmen können. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Physiotherapeuten Auswahl, Dauer und Frequenz der physikalischen Therapie bestimmen können. Auch soll im Rahmen von Modellvorhaben der Krankenkassen die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten im Sinne einer selbstständigen Ausübung der Heilkunde von entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften erprobt werden können; hierfür muss der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien erlassen, bei deren Erstellung die Bundesärztekammer und die Pflegeverbände zu beteiligen sind.

"Die Ärzteschaft unterstützt die Idee, die ambulante Versorgung durch eine stärkere Einbeziehung der Gesundheitsfachberufe weiterzuentwickeln. Dabei muss allerdings die Einheitlichkeit der Heilkundeausübung gewahrt bleiben. Parallel- oder gar Konkurrenzstrukturen auf der Primärversorgungsebene tragen nicht zu einer Verbesserung der Patientenversorgung bei. Deshalb lehnen wir eine Substitution heilkundlicher Tätigkeiten ab und plädieren stattdessen für Modellvorhaben im Sinne erweiterter Delegationsmöglichkeiten zusatzqualifizierter Praxisangestellter einschließlich verbesserter Finanzierung", sagte Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Die Gesundheitsfachberufe verwiesen demgegenüber auf die Aussagen und Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrates für die Entwicklung des Gesundheitswesens und forderten mehr Offenheit für neue Modelle der Zusammenarbeit. Die weitere Entwicklung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Modellversuche sollte von allen Beteiligten im Sinne einer kooperativen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens konstruktiv begleitet werden, so die übereinstimmende Auffassung der Konferenz. Dabei sollten positive Erfahrungen aus dem europäischen Ausland und im angelsächsischen Raum einfließen. Ärzteschaft und Gesundheitsfachberufe vereinbarten, in einer gemeinsamen Klausurtagung im Jahr 2008 konkrete Vorschläge auszuarbeiten.

Ein weiteres Element in diesem Prozess ist die interprofessionelle Erstellung, Einführung und Anwendung evidenzbasierter nationaler Leitlinien. Diese stellen einen gemeinsamen Beitrag der Berufe zur Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen dar und schaffen die notwendige Akzeptanz für eine bruchlose Umsetzung konsentierter Standards im komplexen Versorgungsgeschehen vor Ort. Referate hierzu aus Sicht des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin zum deutschen und internationalen Entwicklungsstand und des Deutschen Verbandes für Physiotherapie zur Verbesserung der Heilmittelversorgung wurden von der Konferenz mit großem Interesse aufgenommen.

Auch integrative Versorgungskonzepte sind ein geeigneter Rahmen für eine schrittweise Zusammenführung aller Gesundheitsberufe. Die Zahl der Integrationsverträge, insbesondere solcher, in denen Pflegeberufe oder Heilmittelerbringer beteiligt sind, hat bundesweit stark zugenommen. Die Integrationsversorgung könnte ein wichtiger Impulsgeber für Kooperationsformen in der Regelversorgung sein, wenn die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllt sind und in den Verträgen transparent darlegt werden, betonten die Teilnehmer der Fachberufekonferenz.

Herausgeber: Bundesärztekammer, www.baek.de