Existenzgründung
Der IFK unterstützt Existenzgründer in allen Fragen der räumlichen, personellen und fachlichen Voraussetzungen. Auf Wunsch wird die Zulassung als selbstständiger Physiotherapeut bei den Kostenträgern beantragt und in Abstimmung mit den Krankenkassen die Abnahme der Praxisräumlichkeiten durchgeführt. Zudem übernimmt der IFK die Beantragung der Abrechnungserlaubnis für Zertifikatspositionen der physikalischen Therapie. Darüber hinaus bedeutet eine Mitgliedschaft im IFK konkrete Kostenersparnis bei Abrechnungszentren, Versicherung und in anderen Bereichen der Praxisorganisation.
Mit dem IFK-Starterpaket haben Existenzgründer die Möglichkeit, sich umfassend juristisch und betriebswirtschaftlich beraten zu lassen - zu einem einmaligen Betrag von 200,- Euro (West) bzw. 150,- Euro (Ost). Nähere Informationen können Sie in der IFK-Geschäftsstelle anfordern. Welche Voraussetzungen an eine Praxiszulassung etc. gestellt werden, können Sie verschiedenen Informationen entnehmen:
- Überblick Existenzgründung
- Standortanalyse
- Antrag auf Kassenzulassung
- Persönliche/fachliche Voraussetzungen zur Kassenzulassung
- Voraussetzungen zur BG-Zulassung
- Einrichtungsrichtlinien
- Anmeldung bei Ämtern und Versicherungen
- Merkblatt zur Praxisverlegung
- Zweitpraxen/Zweigniederlassungen
- Voraussetzungen für die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters
Suchen
Termine
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10. Juni 2013
Regionaltreff Saarland/ Rheinland-Pfalz
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19. Juni 2013
Gesundheitspolitische Veranstaltung in Mainz
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21. Juni 2013
IFK Wissenschaftstag 2013











