AOK Mecklenburg-Vorpommern zieht Genehmigungsverzicht zurück
30. Juli 2010Die AOK Mecklenburg-Vorpommern führt das Genehmigungsverfahren wieder ein. Ab 1. August 2010 sind der AOK daher Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor Beginn der Therapie wieder zur Genehmigung vorzulegen. Begründet wird die Entscheidung mit der aktuellen Entwicklung der Heilmittelverordnungen.Achtung: Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung ist darauf zu achten, dass die Verordnung vor Behandlungsbeginn eine besondere medizinische Begründung mit prognostischer Einschätzung zur Weiterführung der Therapie über den Regelfall hinaus beinhaltet.
Ursprünglich hatte sich die AOK wie zahlreiche andere Kassen bereit erklärt, auf das Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls zu verzichten. Eine aktuelle Übersicht über den Genehmigungsverzicht der Krankenkassen finden Sie hier.










