AOK Sachsen-Anhalt führt Genehmigungsverfahren teilweise wieder ein
22. Dezember 2011 |
Zum neuen Jahr wird die AOK Sachsen-Anhalt ihren bisherigen Genehmigungsverzicht zum Teil aufheben. Betroffen sind alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 2012 für folgende Maßnahmen:
• Klassische Massagetherapie
• Manuelle Therapie mit Ausnahme des Indikationsschlüssels EX4
• Manuelle Lymphdrainage mit Ausnahme des Indikationsschlüssels LY3
• Standardisierte Heilmittelkombination (D1)
Genehmigungspflichtige Heilmittelverordnungen sind vor Fortsetzung der Therapie an folgende Adresse zu senden:
AOK Sachsen-Anhalt
27.16 Genehmigungsverfahren
39084 Magdeburg
Fax-Nr.: 0391 2878-40013
Dabei ist das generelle Prozedere des Genehmigungsverfahrens zu beachten: Bis zum Zugang einer Entscheidung der Krankenkasse über die Ablehnung der Genehmigung kann weiter behandelt werden. Die Krankenkasse übernimmt bis dahin die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Heilmittelerbringer erbrachten Leistungen. Eine Rückforderung der Kosten bereits erbrachter Leistungen ist unzulässig.
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie sich aus Servicegründen – z. B. bei bettlägerigen Patienten – bevollmächtigen lassen, das Genehmigungsverfahren für den Patienten durchzuführen. Beachten Sie aber, dass der Nachweis darüber, dass die Verordnung bei der Krankenkasse tatsächlich angekommen ist, im Zweifelsfall von Ihnen zu erbringen ist.
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