IFK-Musterschreiben: Vorbehalt der Gema-Gebühr
24. April 2012 |
Durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az C-135/10) bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Gema-Gebühren für die Musiknutzung in Wartezimmern der Therapiepraxen. Das IFK-Referat Recht hat daher ein Musterschreiben erstellt. Mit diesem leisten Physiotherapeuten die Zahlung nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung – bis die Rechtslage in Deutschland endgültig geklärt ist, was die Gema jetzt selbst herbeiführen will.
Der Gerichtshof machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass ein Wartezimmer nicht die entsprechenden Kriterien erfüllt: Der Kreis der Patienten, die gleichzeitig in der Praxis anwesend sind, ist zu klein und begrenzt. Zudem fehlt der Musikwiedergabe der erforderliche Charakter des Erwerbszweckes.
Das IFK-Musterschreiben an die Gema finden Sie hier.
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