Bahr stellt klar: „Beratung vor Regress“ gilt ab sofort
3. Mai 2012 |
Um den Regressängsten der Ärzte zu begegnen, wurde zum 1. Januar 2012 mit dem Versorgungsstrukturgesetz eine Reihe von Veränderungen in der Sozialgesetzgebung vorgenommen. Vor allem wurde der Grundsatz „Beratung vor Regress“ eingeführt: Bei einer erstmaligen Überschreitung der vorgegebenen Richtgrößen wird nicht direkt ein Regressbetrag festgesetzt, sondern muss zunächst eine Beratung stattfinden. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat nun noch einmal öffentlich klargestellt, dass dieser Grundsatz auch bereits für laufende Prüfverfahren gilt – zumindest, wenn bis zum 1. Januar 2012 noch kein Erstattungsbetrag durch die Prüfstelle festgelegt worden ist.
Wenngleich diese Klarstellung erfreulich ist, bleibt abzuwarten, ob Ärzten die Angst genommen werden kann und sie ohne das Damoklesschwert eines möglichen Regresses medizinisch notwendige Verordnungen weitgehend ausstellen.
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