Langfristgenehmigung: Jetzt machen auch die Ärzte mobil
8. Juni 2012 |
Die Kassen tun sich schwer mit der neuen Möglichkeit, Patienten mit besonders schweren und dauerhaften Erkrankungen eine Langfristgenehmigung von mindestens einem Jahr für ihre verordnungsfähigen Leistungen auszustellen. Obwohl dies auch für Ärzte von Vorteil ist:Genehmigte Behandlungen dieser Patientenklientel sind nicht Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und müssen bei der Vereinbarung von Richtgrößen berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die Kassen die Hürden für die Genehmigung aber offensichtlich viel zu hoch gesetzt. Der IFK und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) sind deswegen schon beim Gemeinsamen Bundesausschuss vorstellig geworden und haben auf Änderung des teilweise überharten Kriterienkatalogs gedrängt. Jetzt kommt auch endlich Unterstützung aus der Ärzteschaft. Lesen Sie dazu den interessanten Artikel „Kassen-Blockade bei Langzeit-Heilmitteln“ der Ärztezeitung vom 5. Juni 2012.
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