Pressemitteilungen
Ärzte vor Regress geschützt
13. Februar 2007 | BSG-Urteil zur Schutzwirkung der Heilmittel-Richtlinien
Ein neues Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) zur Kompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses hat erfreuliche Auswirkungen für Ärzte, Patienten und Therapeuten. Erstmals kommen die obersten Sozialrichter zu dem Ergebnis, dass Vertragsärzte vor einem Regress geschützt sind, wenn sie die Heilmittel-Richtlinien beachten: Die Vorgaben legen eine wirtschaft-liche Patientenversorgung fest und bieten Sicherheit für die Verordnung von Physiotherapie und anderen Heilmitteln. "Die Schutzwirkung gilt daher auch für Verordnungen außerhalb des Regelfalls", begrüßt Ute Repschläger, Vorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V., die BSG-Entscheidung. "Zu hoffen ist, dass dieses Urteil der Rechtsunsicherheit vieler Ärzte bei der Verordnung von Heilmitteln ein Ende bereitet."
Bisher war offen, ob Ärzte regresspflichtig werden können, wenn sie sich bei ihren Verordnungen an die Heilmittel-Richtlinien halten, aber dennoch einer Wirtschaftlichkeitsprüfung stellen müssen. In dem Urteil (Az: B 6 KA 7/06 R) äußerte sich das BSG Ende November 2006 erfreulich deutlich zu einer verbindlichen Regelung der Heilmittel-Richtlinien: "Derartige Vorgaben schützen - wenn sie beachtet werden - den Vertragsarzt davor, in großem und möglicherweise existenzbedrohendem Umfang für Verordnungen in Regress genommen zu werden, die sich im Nachhinein als unwirtschaftlich erweisen."
"Die BSG-Entscheidung spiegelt die Rechtsauffassung des IFK wider, wonach die Heilmittel-Richtlinien auch eine Schutzwirkung für Vertragsärzte haben", so Ute Repschläger. "Wir erhoffen uns daher von dem Urteil eine Entkrampfung des Arzt-Patienten-Verhältnisses in der Heilmittelversorgung, insbesondere wenn es um chro-nisch kranke Patienten geht."
Suchen
Termine
-
19. Juni 2013
Gesundheitspolitische Veranstaltung in Mainz
-
21. Juni 2013
IFK-Wissenschaftstag 2013











