Bundesbeihilfe verlängert Corona-Hygienepauschale

Nach der GKV und PKV hat jetzt auch die Beihilfestelle des Bundesinnenministeriums dem IFK mitgeteilt, dass Bundesbeamte bis zum Jahresende die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Behandlungseinheit erstattet bekommen. Für Landesbeamte gelten jedoch teilweise andere Regelungen.

Zudem haben die zuständigen Landesministerien aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dem IFK bereits mitgeteilt, in welcher Höhe und Form die Hygienepauschale weitergezahlt wird.

 

Über den genauen Stand in den einzelnen Bundesländern informiert der IFK seine Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Rettungsschirm“ (M26d), das weiterhin ständig aktualisiert wird. Das Merkblatt kann im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle (E-Mail: ifk@ifk.de) angefordert werden.

 

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.