Fristverlängerung WAT-Gutachten

Um im kommenden Jahr mit bestmöglichen Daten und Argumenten in die Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu gehen, sind der IFK und zehn weitere maßgebliche Berufsverbände der Heilmittelbranche dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen: Konnten Sie bislang noch nicht an der Umfrage zum WAT-Gutachten teilnehmen - weil Ihnen beispielsweise die nötigen Unterlagen des Steuerberaters noch nicht vorlagen - haben Sie nun noch letztmalig die Chance, dies bis zum 17. November 2019 zu tun.



Das Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT) wurde von den maßgeblichen Verbänden im Heilmittelbereich ins Leben gerufen, um so die zur Verhandlung mit dem GKV-Spitzenverband notwendigen Daten wie insbesondere Kosten, Umsätze und den bislang unvergüteten Verwaltungsaufwand der Praxen abzufragen. Die kommenden Verhandlungen bieten die Chance, endlich eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu erhalten. Diese Chance ist einmalig und sollte nicht vertan werden! Die Ergebnisse der Umfrage werden durch das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) ausgewertet und den maßgeblichen Verbänden als wesentliche Verhandlungsgrundlage in den kommenden Monaten dienen.



Von daher: Beteiligen Sie sich noch heute an der Umfrage und tragen Sie so aktiv zur Verbesserung der Vergütungssituation ab Mitte nächsten Jahres bei! Investieren Sie nur ca. 60 Minuten für eine bessere Zukunft der Heilmittelerbringer!



Um möglichst viele Praxisinhaber zu erreichen: Sagen Sie es bitte weiter und teilen Sie den Link zum Gutachten: https://www.wat-gutachten.de. Alternativ können Sie den Fragebogen HIER als PDF-Dokument herunterladen, ausfüllen und anonym, d. h. ohne Angabe des Absenders, an folgende Adresse des IfG schicken:



Institut für Gesundheitsökonomik

Prof. Dr. Günter Neubauer

Frau-Holle-Str. 43

81739 München


Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.