Heilmittelerbringer fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA

In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt. Diese Forderung wird im nächsten Schritt an die politischen Entscheider herangetragen.

Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Sie übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität, verhindern Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen.

Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer*innen eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeut*innen müssen in den für sie relevanten Aufgabenbereichen eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- sowie Mitentscheidungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen erhalten.

Heilmittel sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und gewinnen in einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Dennoch entscheiden aktuell ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – ein überholtes Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht.

Für eine bedarfsgerechte Patient*innenversorgung ist es unerlässlich, die Kompetenz und die Fachexpertise der Therapeut*innen zu nutzen und adäquate Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern.

Die maßgeblichen Heilmittelverbände fordern daher von der neuen Bundesregierung eine sofortige Reform, die eine faire und gleichberechtigte Mitbestimmung der maßgeblichen Heilmittelverbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sicherstellt und eine angemessene Unterstützung für entstehende Aufwände regelt.

 

Weitere Artikel

therapro 2026 in Stuttgart: IFK vor Ort aktiv

2026 | 11.02. Mit einem starken Besucherandrang startete Ende Januar das Messejahr 2026 für die Heilmittelbranche. Das Messeduo aus therapro und medizin zog rund 15.500 Fachbesucher sowie über 364 Aussteller nach Stuttgart und verzeichnete damit ein deutliches Wachstum.

Neue Kooperation für Mitglieder: Jobradleasing mit BusinessBike

2026 | 09.02. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Bedeutung von Nachhaltigkeit gewinnen Fahrradleasing-Modelle in vielen Unternehmen an Fahrt. Auch Praxismitarbeiter können von günstigen Konditionen für ein neues Fahrrad oder E-Bike profitieren, die Praxen andererseits von erhöhter Attraktivität als Arbeitgeber und gestärkter Mitarbeiterbindung.