Hygienepauschale bei den Unfallkassen verlängert

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dem IFK mitgeteilt, dass sie die Corona-Hygienepauschale bis zum Jahresende vergüten wird. Für sämtliche Verordnungen, die bis zum 31. Dezember 2020 bei den Unfallkassen der DGUV zur Abrechnung eingehen, können weiterhin 1,50 Euro für den erhöhten Hygienebedarf aufgrund der Corona-Pandemie abgerechnet werden.

Neben der DGUV hatten zuletzt auch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Bundesbeihilfestelle und verschiedene Beihilfestellen der Länder darüber informiert, dass sie einer Verlängerung der Regelungen zur Hygienepauschale bis zum Jahresende zustimmen.

 

Genauere Information hierzu sowie eine Liste der jeweiligen Regelungen befinden sich im Merkblatt M26d, das IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich dieser Internetseite herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können.

 

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