Schutz vor Regressen

Gerade zum Ende eines Jahres erleben es Physiotherapeuten immer wieder, dass einzelne Ärzte aus Angst vor vermeintlich drohenden Regressen weniger Physiotherapie verordnen als medizinisch notwendig wäre. Die damit verbundenen Gefahren für die medizinische Versorgung wurden inzwischen auch von Politik-, Ärzte- und Kassenvertretern erkannt, weswegen in den letzten Jahren schrittweise auf einen Abbau dieser Regressängste hingearbeitet wird. In diesem Zusammenhang wurde nun zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband eine weitere Einigung erzielt, die letztlich auch den Physiotherapeuten zugutekommt.

Bereits zum 1.1.2013 wurde eine Liste mit bundesweit anerkannten Praxisbesonderheiten bei Heilmitteln eingeführt. Bislang konnten diese Heilmittel im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung von den Ärzten zum Abzug gebracht werden. Neu vereinbart wurde jetzt, dass dieser Schritt vorgezogen wird. Ab sofort werden die Heilmittel bereits vor Einleitung eines möglichen Prüfverfahrens abgezogen. Für die betroffenen Ärzte bedeutet dies, dass ihnen nunmehr mit höherer Wahrscheinlichkeit ein solches Prüfverfahren erspart bleibt, das u. a. mit der Notwendigkeit einer Stellungnahme einhergeht und somit einen erheblichen bürokratischen Aufwand erfordert.

Dies kann und darf aber selbstverständlich nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Aufhebung des fehlgeschlagenen Regress-Systems im Heilmittelbereich sein. Hoffnung macht zudem, dass im aktuellen Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes bereits ein endgültiger Wegfall der Richtgrößenprüfungen für das Jahr 2017 eingeplant worden ist, mit dem der Regressdruck auf die Ärzte weitgehend Geschichte sein dürfte.

Übrigens: Alles Wissenswerte zu Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte können IFK-Mitglieder unserem Merkblatt B6 entnehmen, das im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenfrei angefordert werden kann.

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