Teil-Lockdown: Physiotherapie weiterhin möglich

Ab dem 2. November gelten deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen („Teil-Lockdown“). Wichtig: Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physiotherapie sind weiterhin gestattet. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrem Beschluss ausdrücklich betont.

Wörtlich heißt es:

 

„Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.“

 

 

Physiotherapeuten dürfen also weiterhin alle Patienten mit gültiger Verordnung vom Arzt, Heilpraktiker oder sektoralen Heilpraktiker behandeln. Welche physiotherapeutischen Maßnahmen darüber hinaus unter „medizinisch notwendige Behandlungen“ fallen, ist derzeit in Klärung. Auch offene Fragen zu möglichen Interventionen in der Gruppe werden noch geklärt.

 

 

Der IFK wird seine Mitglieder schnellstmöglich darüber im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26) informieren. Die jeweils aktuellste Version der Merkblätter ist im nach dem Login im Physioservice abrufbar.

 

Weitere Artikel

CPTE: Update Sturzprävention

2026 | 01.07. Fortbildungspunkte sammeln leicht gemacht – dafür steht das CPTE-Programm, durch das IFK-Mitglieder ihr Wissen auf den neusten Stand bringen können. Drei Fortbildungspunkte erhalten IFK-Mitglieder beispielweise für den CPTE-Artikel „Update-Sturzprävention“, für den die Lernerfolgskontrolle noch bis Januar 2027 abgelegt werden kann.

GKV neu denken: zukunftsfähig planen

2026 | 29.06. Die Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht allein über kurzfristige Ausgabenbegrenzungen erfolgen. Statt pauschaler Sparmaßnahmen braucht es deshalb in Deutschland eine langfristig angelegte Strukturreform des Gesundheitswesens. Das muss auch die Bundesregierung erkennen.

G-BA Expertenpool: Ute Repschläger wiederbenannt

2026 | 26.06. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger wurde erneut als Mitglied des Expertenpools des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) benannt. In dieser Funktion berät sie den Innovationsausschuss bei der Begutachtung von Projektanträgen, die durch den Innovationsfonds unterstützt werden sollen.