G-BA nimmt Videotherapie in die Regelversorgung auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der letzten Woche mit einer Änderung der Heilmittelrichtline beschlossen, dass Heilmittelbehandlungen künftig auch regelhaft per Videotherapie erbracht werden dürfen. Bisher war dies nur im Rahmen der Corona-Sonderregelungen möglich. Damit folgt der G-BA den Vorgaben des Gesetzgeber aus dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“.

Welche konkreten Heilmitteln sich für die Videotherapie eignen sollen der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten bis Ende 2021 vertraglich festlegen.

 

Videotherapie kann in der Physiotherapie, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, als Ergänzung zur klassischen „Hands on“-Behandlung eingesetzt werden. Auch eine Kombination aus telemedizinischer und Präsenzbehandlung ist möglich. Durch diese Flexibilität ist eine Fortsetzung der Physiotherapie auch möglich, wenn ein Patient beispielsweise im Urlaub ist oder aus anderen Gründen nicht in die Praxis kommen kann.

 

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