Fragen-Antworten-Katalog zum Bundesrahmenvertrag aktualisiert

Der Fragen-Antworten-Katalog zum neuen Bundesrahmenvertrag, der seit dem 1. August 2021 gilt, wurde erneut von den maßgeblichen Physioverbänden und dem GKV-Spitzenverband aktualisiert. Unter anderem wurden Klarstellungen zur Bestätigung von Doppelbehandlungen und zur Bestätigung von Leistungen im Rahmen von KG-ZNS vorgenommen.

Leerzeile

 

Die aktualisierte Version (Stand: 12. Oktober 2021) kann nun hier heruntergeladen werden.

 

 

Den neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder weiterhin unter „Mitglieder-Service – Rahmenvertrag/Preislisten/Beihilfevorschriften“ herunterladen. Dort finden sie auch die Preislisten und die Anerkenntniserklärung. Sämtliche Merkblätter, die im Zusammenhang mit dem Bundesrahmenvertrag stehen, wurden aktualisiert und können im Physioservice heruntergeladen werden. IFK-Mitglieder können die Merkblätter auch kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle bestellen, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

Bei Unklarheiten und Fragen zum neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder sich auch an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333, wenden.

 

Weitere Artikel

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

2026 | 09.10. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Der elektronische Heilberufsausweis: Beantragung und Bestellung

2026 | 08.10. Da es sich bei der TI um ein geschlossenes Netz handelt, zu dem nur registrierte und authentifizierte Nutzer Zugang erhalten, müssen Sie sich als dafür berechtigte Person ausweisen. Dies geschieht mit dem eHBA, dem elektronischen Heilberufsausweis. Wie und wo Sie diesen beantragen, erfahren Sie in unserer heutigen Meldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“.

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?