GKV-Stabilisierungsgesetz: Kabinett beschließt Gesetzentwurf – SHV informiert über den weiteren Prozess
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bewertet den Regierungsentwurf als erheblichen Rückschritt für die ambulante Heilmittelversorgung. Mit dem heutigen Beschluss beginnt nun die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der der SHV die Interessen der Heilmittelerbringer gegenüber den Abgeordneten vertreten wird.
Hintergrund: Wie es zum heutigen Beschluss kam
Im März 2026 legte die FinanzKommission Gesundheit der Bundesregierung 66 Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Bereits im vergangenen November beteiligte sich der SHV intensiv am Prozess und brachte bei der FinanzKommission eigene, konstruktive Vorschläge zur Effizienzsteigerung ein, um die Finanzstabilität der GKV zu sichern, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte daraufhin an, etwa drei Viertel der Kommissionsvorschläge umzusetzen. Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 16. April 2026 wurde erstmals konkret, welche massiven Sparmaßnahmen für den Heilmittelbereich vorgesehen sind.
Im Nachgang des Referentenentwurfs hat der Verband eine detaillierte Stellungnahme eingereicht. Bei der BMG-Anhörung am 20. April 2026 – die aufgrund des massiven Diskussionsbedarfs zeitlich deutlich überzogen wurde – vertrat die SHV-Vorsitzende Manuela Pintarelli-Rauschenbach die Interessen der Heilmittelerbringer mit einer klaren Botschaft:
„Die Bundesregierung spart hier an der völlig falschen Stelle. Es ist fachlich kurzsichtig, ausgerechnet bei den Heilmitteln zu kürzen, die nachweislich dazu beitragen, immense Folgekosten im Gesundheitssystem zu senken – etwa durch die Vermeidung von Operationen oder Pflegebedürftigkeit. Wer die Heilmittelversorgung schwächt, gefährdet die Stabilität des gesamten Systems“, so Pintarelli-Rauschenbach.
Der heutige Kabinettsbeschluss zeigt jedoch, dass diese Warnungen sowie die einhellige Kritik der Leistungserbringer bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die drei kritischen Punkte für den Heilmittelbereich
- Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung (§ 71 SGB V): Der Entwurf sieht die Wiedereinführung der strikten Grundlohnsummenbindung vor, verbunden mit einem zusätzlichen Abschlag (GLS minus 1 Prozent). Der SHV fordert vehement, dass der Heilmittelbereich aufgrund der ohnehin geringen Vergütung und der enormen Gehaltslücke zum TVöD von dieser Regelung ausgenommen wird. Eine weitere Deckelung der Vergütung bei gleichzeitigem Fachkräftemangel ist existenzbedrohend für die Praxen und konterkariert die politischen Entwicklungen der letzten Jahre (TSVG/HHVG).
- Streichung der Mehraufwandspauschale für Blankoverordnungen (§ 125a SGB V): Der SHV weist die Behauptung einer Doppelvergütung zurück. Die Pauschale deckt den realen fachlichen und organisatorischen Mehraufwand in Planung und Koordination ab. Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, die laufende Evaluation dieser weiteren Versorgungsform einfach zu ignorieren.
- Erhöhung der Zuzahlungen (§ 61 SGB V): Die Erhöhung der Zuzahlung auf 15 Euro pro Verordnung sowie die geplante Dynamisierung belastet Patientinnen und Patienten – insbesondere chronisch Kranke – finanziell und sorgt für eine enorme bürokratische Mehrbelastung in den Praxen.
Parlamentarische Phase
Der Kabinettsbeschluss ist lediglich ein Entwurf und noch kein fertiges Gesetz. In den kommenden Wochen berät der Bundestag den Text in den Lesungen sowie im Gesundheitsausschuss. Das Parlament hat nun die Möglichkeit, den Entwurf substanziell zu korrigieren. Der SHV wird diesen Prozess aktiv begleiten, um deutlich zu machen, dass Heilmittel kein Kostentreiber, sondern ein wichtiger Hebel zur Kostensenkung sind!
Materialien und Informationen
Auch Ihre Klienten und Sie als Heilmittelerbringer können in den fachlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern gehen – und so dazu beitragen, den Gesetzentwurf praxisnah zu korrigieren und die Versorgung nachhaltig zu sichern. Dafür stehen beim SHV verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung. Diese beinhalten unter anderem Hintergrundpapiere zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sowie Argumentationshilfen zur aktuellen Versorgungssituation. Wenden Sie sich einfach an die SHV-Geschäftsstelle info@shv-heilmittelverbaende.de
Zur Vorbereitung des Gesprächs können sich Interessierte gern auch vorab auch noch einmal mit dem IFK in Verbindung setzen und etwaige Detailfragen beantworten oder Hintergründe erklären lassen.
Die Pressemitteilung des SHV finden Sie hier.