Bayern: Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen erweitert

Die in Bayern verfügte Maskenpflicht für FFP2-Masken und Masken mit mindestens gleichwertig genormtem Standard gilt auch in Physiotherapiepraxen. Dies ist zwar nicht direkt in der bayerischen Corona-Verordnung geregelt, findet sich aber ein wenig versteckt in der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Dazu heißt es in der Begründung: „Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein.“

 

Kinder bis zum 15. Geburtstag und Patienten, für die aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Regelung ausgenommen.

 

Weitere Artikel

Neue „physiotherapie“ erschienen

2026 | 07.07. Berufspolitische Entwicklungen, Digitalisierung, Praxisorganisation und Weiterbildung – die neue Ausgabe des IFK-Magazins greift wie gewohnt zahlreiche Themen auf, die die Physiotherapiebranche aktuell bewegen. Jetzt reinschauen!

Einladung zum Austausch im BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“

2026 | 06.07. Das BFB-Gesprächsforum „Junge Freie Berufe“ setzt seinen berufsübergreifenden Austausch fort und lädt am 18. September 2026 nach Berlin ein. Die Veranstaltung richtet sich an Freiberufler, die sich vernetzen, Erfahrungen teilen und aktuelle Themen der Freien Berufe diskutieren möchten.