Die Bundestagswahl – was sagen die Parteien zur Umsatzsteuerbefreiung für Physiotherapiepraxen?

Der IFK formulierte eine Reihe wichtiger Forderungen vor der kommenden Bundestagswahl. Zugleich baten wir Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Maria Michalk (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Hilde Mattheis (SPD), uns die gesundheitspolitischen Positionen ihrer Parteien mit Blick auf die Physiotherapie darzulegen.

Heute geht es um die Frage, ob aus Sicht der Parteien eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für Physiotherapiepraxen sinnvoll erscheint:

Teilen Sie und Ihre Partei die Auffassung, dass die Umsatzsteuer auf Präventionsleistungen dem Präventionsgedanken der Kostensenkung für das Gesundheitssystem entgegensteht und daher eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für Physiotherapiepraxen sinnvoll wäre?

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen):
„Gesundheitsförderung und Prävention sind aus unserer Sicht sehr wichtig für unser Gesundheitswesen, erhöhen sie doch für alle Menschen die Möglichkeiten für ein gesundes Leben. Schon heute sind beispielsweise bestimmte ärztliche Vorsorgeleistungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie einem therapeutischen Ziel dienen, selbst wenn sie nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für alle Präventions- und Vorsorgeleistungen wäre aus unserer Sicht aber nicht zielführend.“

Maria Michalk (CDU):
„Die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten als fester Bestandteil der Unternehmenskultur ist uns wichtig. Deshalb gibt es die Einkommensteuerbefreiung von gesundheitsförderlichen Leistungen in Betrieben bis zu einer bestimmten Höhe. Die Anforderungen an diese Leistungen legt der GKV-Spitzenverband fest. Eine generelle Umsatzsteuerbefreiung für Physiotherapiepraxen sehen wir wegen Abgrenzungsproblemen kritisch.“

Kathrin Vogler (Die Linke):
„Die sehr enge Auslegung der Finanzbehörden, wonach selbst Anschlussbehandlungen nur dann umsatzsteuerbefreit sind, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, ist zu kritisieren und zeugt von dem arztzentrierten Verständnis des Gesundheitssystems und verursacht unnötige Arztbesuche. Diese Frage sollte sich ab dem Moment allerdings ohnehin erledigen, sobald ein Direktzugang möglich ist. Für die Erprobung des Direktzugangs machen wir uns stark.“

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP):
„Hier sprechen Sie ein äußerst wichtiges Thema an: Die vielen unterschiedlichen Steuersätze, wie sie jetzt in der Umsatzsteuer bestehen, sind für uns nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht bedarf die Umsatzsteuer bereits seit längerer Zeit einer Modifikation. Daher wollen wir in der kommenden Legislaturperiode eine gerechte Vereinfachung und Entlastung vorantreiben.“

Hilde Mattheis (SPD):
„Physiotherapeutische Leistungen, die auf einer ärztlichen Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, sind bereits von der Umsatzsteuer befreit. Für einzelne verordnungsfähige physiotherapeutische Leistungen kommt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG die ermäßigte Umsatzsteuer in Betracht. Weitergehende Steuererleichterungen sehen wir vor dem Hintergrund der Steuergerechtigkeit derzeit nicht vor.“

Morgen setzen wir die Reihe mit der Frage fort, wie die Parteien zu einer möglichen dauerhaften Abschaffung der Grundlohnsummenbindung stehen.

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