Die Physiotherapie mischt mit

Ute Repschläger in Senat der Wirtschaft berufen

Die Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) Ute Repschläger ist mit einer offiziellen Urkundenübergabe in Berlin zur Senatorin im Senat der Wirtschaft Deutschland ernannt worden. Damit ist erstmals eine Vertreterin der Physiotherapie in das hochkarätige Gremium berufen worden. Sie wird von nun an die Gesundheitskommission des Senats unterstützen.

Ute Repschläger vertritt seit über 25 Jahren die berufspolitischen Interessen der Physiotherapie. Neben ihrer Verbandstätigkeit im IFK und ihrem Vorsitz im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ist die 56-Jährige weiterhin in eigener Praxis aktiv, sodass sie nicht nur in der Gesundheitspolitik über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügt, sondern weiterhin auch die Alltagsherausforderungen in der Physiotherapie kennt. Nun ist Ute Repschläger in den Senat der Wirtschaft berufen worden, der sich aus über 600 verantwortungs-bewussten Persönlichkeiten zusammensetzt und das Ziel verfolgt, praxisorientierten Sachverstand aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in die Politik einzubringen.

Die Senatoren sind Botschafter des Senats und tragen durch ihre Mitgliedschaft gemeinsam dazu bei, in den Dialog mit Entscheidungsträgern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien zu treten. Sie zeichnen sich neben wirtschaftlicher vor allem auch durch soziale und ethische Kompetenz aus. Sie engagieren sich in einem bundesweiten und auch internationalen Senat. Die Ehrensenatoren Jean-Claude Juncker, Prof. Günther Verheugen, Prof. Klaus Töpfer, Prof. Jürgen Rüttgers und Rosi Gollmann sind neben vielen weiteren Experten spannende Impulsgeber.

„Für den IFK ist die Berufung eine gute Gelegenheit, sein Netzwerk mit wichtigen Entscheidungsträgern weiter zu vergrößern, um Fortschritte in der Gesundheitspolitik und für die Physiotherapie voranzutreiben“, freut sich Repschläger über ihre Berufung. Sie wird in der Gesundheitskommission des Senats mitarbeiten, die im Hinblick auf die im Herbst anstehenden möglichen Koalitionsverhandlungen im Bund bereits jetzt gesundheitspolitische Vorschläge erarbeitet.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.