Hygienepauschale nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Obwohl der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Verlängerung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 23. September 2022 vorsah, wurde diese nun nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Hygienepauschale von 1,50 Euro kann damit nun noch bis Ende Juni 2022 für jede abgerechnete Heilmittelverordnung geltend gemacht werden. Für die fristgerechte Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen gilt nach wie vor der Eingang der vollständigen Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.


Der IFK hält auch weiterhin die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen wäre eine Verlängerung der Hygienepauschale bis September 2022 daher nicht nur sinnvoll, sondern auch verantwortungsvoll gewesen. 


Weitere Informationen den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.