IFK-Beraterteam weitet Service-Zeiten für die persönliche Beratung aus

Die von Bundes- und Landesregierung verordneten Maßnahmen werfen eine Reihe von Fragen für die Inhaber von Physiotherapiepraxen auf. Der IFK will seine Mitglieder bestmöglich unterstützen und hat auf die aktuelle Entwicklung unverzüglich reagiert: Ab dem heutigen Montag werden die Service-Zeiten deutlich ausgedehnt. Das IFK-Team ist bis auf Weiteres von 8 bis 18 Uhr für Sie da.

Der Beratungsbedarf ist derzeit enorm. Das Berater-Team bittet daher eindringlich, Anfragen oder ggf. nur eine Rückrufbitte mit Angabe des Themas per Mail zu schicken und eine Kontakt-Telefonnummer anzugeben. Wir versprechen: Das IFK-Team ruft schnellstmöglich zurück und ist dann bereits mit Ihrem Anliegen vertraut.

 

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, schicken Sie uns Ihre Anfragen an folgende E-Mail-Adressen:

 

 

  • abrechnung@ifk.de
    für Anfragen zum Thema Abrechnung und Wirtschaft
  • ifk@ifk.de
    für alle anderen Anfragen rund um Ihre Praxis und die aktuelle Situation

 

 

Alternativ finden Sie hier eine Übersicht aller IFK-Ansprechpartner samt Kontaktdaten.

 

 

Wichtige Infos für Praxisinhaber mit Blick auf das Coronavirus finden IFK-Mitglieder auch im Merkblatt M26, das laufend aktualisiert wird. IFK-Mitglieder können es nach dem Log-in im physioservice herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern, E-Mail: ifk@ifk.de.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.