csm_xxxxxxxxxxxxxx_f606c01143.png

IFK-Wissenschaftspreis 2021: Wer macht mit?

Der physiotherapeutische Nachwuchs ist aufgerufen: Der IFK verleiht 2021 zum 17. Mal IFK-Wissenschaftspreise an Hochschulabsolventen. Vergeben werden zwei Bachelorpreise in der Kategorie Klinisch/Experimentell, zwei Bachelorpreise in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung, zwei Masterpreise für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten sowie zwei Posterpreise.

 

Die Preisverleihung findet am 25. Juni 2021 am „Tag der Wissenschaft“ in Berlin statt (sofern die Corona-Situation es zulässt).

 

 

Sollten gleichwertige Abschlussarbeiten vorliegen, behält sich der IFK eine weitere Aufteilung der Preise vor. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Abschlussarbeiten und entscheidet unter Ausschluss des Rechtswegs über die Preisvergabe.

 

 

Die Bewerbungsunterlagen senden Interessierte bitte an: Johanna Pleus, pleus@ifk.de

 

 

Das Poster senden Sie bitte an:

 

 

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.

 

 

Frau Johanna Pleus
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum

 

 

Bewerbungskriterien:

 

 

1. Für die Wissenschaftspreise können sich Physiotherapeuten mit ihrer Bachelorarbeit im Bereich Physiotherapie oder mit ihrer Masterarbeit über ein physiotherapeutisches Thema von einer deutschen Hochschule bewerben. Voraussetzung ist, dass die Abschlussarbeit nicht zu einem anderen Preisausschreiben eingereicht oder bereits veröffentlicht wurde.

 

 

2. Pro Hochschule werden maximal drei Bachelorarbeiten bzw. zwei Masterarbeiten für den Wissenschaftspreis zugelassen.

 

 

3. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein (ab Prüfungsdatum).

 

 

4. Alle Bewerber des Wissenschaftspreises erklären sich bereit, an der Preisverleihung am 25. Juni 2021 in Berlin persönlich teilzunehmen. Alle Preisträger sagen zudem zu, ihre Abschlussarbeit im Rahmen einer Posterausstellung, gemäß Vorgaben, zu präsentieren.

 

 

5. Der IFK behält sich das Recht einer Erstveröffentlichung der Gewinnerarbeiten – in Artikelform – in seinem Fachmagazin „physiotherapie“ vor. Ausnahmen sind durch den IFK zu genehmigen.

 

 

6. Alle Bewerber verpflichten sich, an der Posterpreisverleihung teilzunehmen. Für die Preisverleihung ist dem IFK ein ausgedrucktes Poster in DIN A1 oder DIN A0 und in digitaler Form über das Thema der wissenschaftlichen Abschlussarbeit bei Einreichung der Arbeit zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss an die Preisverleihung werden die Teilnehmer um Mitnahme des eigenen Posters gebeten.

 

 

7. Mit der Anerkenntniserklärung sind via E-Mail einzureichen: Berufsurkunde, Empfehlungsschreiben des Erstprüfers für die Teilnahme an dem Wissenschaftspreis, die im gesamten Dokument durch Weißung vollständig anonymisierte (Hochschule, Prüfer, eigene Person, Logos) Bachelor- bzw. Masterarbeit, einseitiges Abstract (Word-Datei) zu der eingereichten Arbeit (Hintergrund, Methode, Ergebnisse, Schlussfolgerung), Anerkenntniserklärung der Bewerbungskriterien des IFK-Wissenschaftspreises, Originaldeckblatt der Arbeit ohne Weisung. Außerdem ist ein wissenschaftliches Poster (siehe 6.) auf dem Postweg und in digitaler Form einzusenden. Wurde eine Abschlussarbeit von zwei Autoren erstellt, so sind die einzelnen Autoren und deren eigenständige Leistung deutlich in der Arbeit zu kennzeichnen. Bachelorabsolventen müssen unbedingt angeben, ob die Arbeit in der Kategorie Literatur- und Übersichtsarbeiten/Konzeptentwicklung oder in der Kategorie Klinisch/Experimentell eingereicht wird.

 

 

Die Bewerbungsfrist endet am 19. März 2021.

 

 

 

 

 

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.