Keine Registrierkassenpflicht in Physiotherapie-Praxen

Die seit dem 1. Januar 2017 geltenden strengeren Anforderungen an elektronische Registrierkassen sorgen für viel Verwirrung und stellen zugleich die Kassenbuchpflicht für Physiotherapeuten auf den Prüfstand. Verunsicherung herrscht vor allem hinsichtlich der Fragen, ob eine elektronische Registrierkasse verpflichtend ist und ob Praxisinhaber weiterhin ein Kassenbuch führen müssen.

Gesetzliche Zuzahlungen von Kassenpatienten sowie Rechnungsbeträge von Privat- oder Selbstzahler-Leistungen sorgen dafür, dass Physiotherapeuten im laufenden Praxisbetrieb regelmäßige Bareinnahmen haben. Wie andere Unternehmer auch sind sie verpflichtet, diese Gelder als Einnahmen aufzuzeichnen. Läuft dabei etwas schief, kann die Finanzbehörde Einnahmen „hinzuschätzen“. Als Folge drohen hohe Steuernachzahlungen. Wichtig für Praxisinhaber ist es daher, ihre Aufzeichnungspflichten bei Bareinnahmen genau zu kennen.
In einem aktuellen Artikel des IFK-Fachmagazins „physiotherapie“ können Sie nachlesen, warum es einerseits weiterhin keine Registrierkassen- und Kassenbuchpflicht gibt und warum es andererseits wichtig ist, die Ein- und Ausgaben trotzdem genau aufzuzeichnen.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.