Modellklausel um vier Jahre verlängert

Die Modellklauseln zur Erprobung der Akademisierung in den Heilmittelberufen werden statt um fünf nur um vier Jahre bis zum Jahr 2021 verlängert. Damit kommt die Bundesregierung der Forderung des Hochschulverbunds Gesundheitsfachberufe (HVG) nach, in dem auch der IFK vertreten ist.

Mit dem nun verabschiedeten Dritten Pflegestärkungsgesetz, das 2017 in Kraft treten wird, drückt sich die Politik um eine Entscheidung über eine Überführung der hochschulischen Physiotherapie-Ausbildung in den Regelbetrieb. Immerhin: Die zahlreichen Mitgliedsverbände des HVG konnten bewirken, dass noch in der nächsten Legislaturperiode über eine Überarbeitung der Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Heilmittelberufe entschieden werden muss.

Vor dem Hintergrund der positiven Evaluationsergebnisse der therapeutischen Modellstudiengänge hatten sich der IFK und die weiteren HVG-Verbände im November ausdrücklich gegen die Verlängerung der Modellklauseln ausgesprochen. Sollte der Gesetzgeber eine direkte Beendigung des Modellstatus‘ nicht in Erwägung ziehen, sollte die Verlängerung zumindest auf vier Jahre begrenzt werden, forderten die Verbände – mit Erfolg.

Bis 2021 sollen die Modellvorhaben nun weiter evaluiert werden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Überführung der Modellstudiengänge in den hochschulischen Regelbetrieb zwingend notwendig, um dem Fachkräftemangel in der Heilmittelbranche entgegenzuwirken und im europäischen Vergleich nicht weiter den Anschluss zu verlieren. Nur so kann die Patientenversorgung langfristig gesichert werden.

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