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Rettungsschirm für Heilmittelpraxen: Verkündung im Bundesanzeiger am 4. Mai erwartet

Die Eckpunkte des Rettungsschirms für die Heilmittelpraxen stehen seit dem 16. April 2020 unverändert fest und wurden seitdem mehrfach bestätigt: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen; und zwar in einer Summe als Zuschuss (also nicht als Darlehen) und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Ansprüche der Praxen auf Zahlung von Kurzarbeitergeld werden durch die Ausgleichszahlung nicht berührt – es erfolgt keine Anrechnung.

 

 

Dass die Verkündung der Rechtsverordnung so lange auf sich warten ließ, lag nicht am Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sondern an der notwendigen Klärung verschiedener Detailfragen zur Zusammenführung der für die Berechnung der Ausgleichshilfe notwendigen Abrechnungsdaten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) erwartet deshalb mit großer Spannung den abschließenden Text. Alle Informationen und eine erste Kommentierung wird es am Montag, 4. Mai, hier an gewohnter Stelle geben.

 

 

Von großer praktischer Bedeutung ist, welche Regelungen der GKV-Spitzenverband zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung bestimmt. Diese Regelungen müssen spätestens am 14. Mai 2020 vorliegen.

 

 

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

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