csm_Intro_19dab7d3cb.png

Schiedsspruch: digitale Infoveranstaltung auf YouTube abrufbar

Über die neuen Regelungen des Schiedsspruchs, den die unabhängige Schiedsstelle am 13. Juli 2021 für die Physiotherapie gefällt hat, informierten die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände in einer gemeinsamen digitalen Veranstaltung. Das Video der Veranstaltung steht nun dauerhaft und jederzeit abrufbar im IFK-YouTube-Kanal zur Verfügung.

Zum Video im IFK-YouTube-Kanal.

 

 

 

 

Wer lieber liest, kann einen Blick in den Artikel „Der neue Bundesrahmenvertrag – ein Kurzüberblick“ werfen. IFK-Mitglieder finden zudem ein umfangreiches Mitgliederanschreiben sowie zahlreiche aktualisierte Merkblätter im internen Bereich der IFK-Internetseite.

 

 

Bei Detailfragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.