Neue Abrechnungsstelle der Bundeswehr

Physiotherapeuten müssen Heilmittelbehandlungen von Bundeswehrsoldaten ab sofort an neuer Stelle abrechnen. Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen findet die Abrechnung der "Unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung" nun zentral beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr statt.

Bundeswehrsoldaten werden durch Truppenärzte unentgeltlich versorgt, die ggf. eine Heilmittelverordnung auf einem eigenen Vordruck ausstellen können. Die Abrechnung dieser Heilmittelverordnungen nach vdek-Sätzen erfolgt ab sofort nur noch an folgende Adresse:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg

Zu beachten ist weiterhin: Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sollte das Feld „gültig bis“ ausgefüllt worden sein, muss die Behandlung zu dem angegebenen Termin abgeschlossen worden sein, ansonsten ist die Verordnung ungültig.

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