IFK im Bundestag

Angesichts des zu erwarteten Heil- und Hilfsmittelgesetzes, dessen ersten Entwurf die Bundesregierung noch im Juni vorlegen wird, nutzte der IFK erneut die Gelegenheit, mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags über die aktuellen Branchenprobleme zu diskutieren, denn: Es ist jetzt Zeit für dringende Veränderungen.

Mit Hilde Mattheis, MdB, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD Fraktion sowie Bettina Müller, MdB (beide SPD) konnte unter anderem auch die durch das Saarland angestoßene Diskussion über mögliche Modellvorhaben zum Direktzugang betrachtet werden, denn die Diskussion über die Vorteile und Nachteile des Direktzugangs wird das Gesetzgebungsverfahren in den nächsten Wochen begleiten.
IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und IFK-Vorstandsreferent Dr. Björn Pfadenhauer nutzten zudem die Möglichkeit, die Abschaffung der Grundlohnsumme und die gleichzeitig nötige zeitliche Begrenzung von Schiedsverfahren zu diskutieren. Um möglichst handfeste Erfolge für die Physiotherapie hinsichtlich des geplanten Gesetzes zu erzielen, werden in den nächsten Wochen weitere Gespräche in Berlin folgen.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.