Warnung vor Einzelverträgen mit der AOK Sachsen-Anhalt

Aktuell verhandeln die Verbände IFK, VDB, VPT und ZVK mit der AOK Sachsen-Anhalt über Gebührenerhöhungen. Parallel dazu hat die AOK Sachsen-Anhalt in dieser Woche angekündigt, Einzelverträge an alle Praxisinhaber zu senden, mit dem Aufruf, diesen zuzustimmen. Davon raten wir Ihnen dringend ab!

Unterschreiben Sie den Einzelvertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt bitte nicht. Denn: Die darin angebotene Preiserhöhung ist nicht hoch genug.

Die AOK Sachsen-Anhalt bietet Ihnen eine Preiserhöhung von circa 6,5 Prozent an. Das ist genau die Steigerung für 2017, die die AOK Sachsen-Anhalt durch die gesetzlichen Preisuntergrenzen (PUG) ohnehin vornehmen muss! Das Angebot der AOK Sachsen-Anhalt, die Preise in Höhe der PUG 2017 anzupassen – und die Preise mit einer vertraglich vereinbarten Laufzeit bis Mitte 2018 festzuschreiben –, haben wir bereits in zwei Verhandlungsrunden abgelehnt, weil es die Situation der Physiotherapeuten in Sachsen-Anhalt nicht nachhaltig verbessert.

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt seit Jahren bundesweit die niedrigsten Vergütungen im Bereich der Physiotherapie. Das ist auch der Grund dafür, dass die AOK die Preise im letzten Jahr im Rahmen der gesetzlich zwingend vorgegebenen Preisuntergrenzen überdurchschnittlich anpassen musste. Mit dieser Anpassung hat  die AOK den Gebührenabstand zu anderen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt teilweise geschlossen.

Aber: Mit Blick auf das bundesweit beispiellos schlechte Vergütungsniveau in Sachsen-Anhalt und auch auf die Höhe der durchschnittlichen Vergütung der in den dortigen Praxen angestellten Therapeuten in Höhe von circa 1.600,- Euro (brutto) steht fest: In Sachsen-Anhalt besteht weiter dringender Nachholbedarf – die Gebühren müssen deshalb deutlich höher steigen als 6,5 Prozent! Alles andere wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Forderung der Berufsverbände beläuft sich daher auch auf eine Anpassung der Gebühren für 2017 in Höhe von 24,35 Prozent!

Unser Ziel ist es, die Einkommenssituation der Praxen und damit auch deren Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern. Grundlage dafür bietet uns das im April in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Es erlaubt höhere Gebührenabschlüsse in den nächsten drei Jahren. Die Politik hat verstanden, dass Physiotherapie besser bezahlt werden muss. Nun ist es Aufgabe der Krankenkassen, dies auch umzusetzen.

Stärken Sie unsere Verhandlungsposition, indem Sie das Angebot der AOK Sachsen-Anhalt ablehnen!

Die Berufsverbände sind sich einig. Wir verhandeln mit Nachdruck und fordern eine deutlichere Erhöhung der Vergütungssätze. Im Zweifel muss darüber erneut ein Schiedsverfahren entscheiden.

Deshalb nochmal unsere Bitte: Unterzeichnen Sie keinen Einzelvertrag mit der AOK Sachsen-Anhalt. Informieren Sie auch gerne Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Region darüber, die noch nicht Mitglied im IFK sind. Denn: Wenn wir alle zusammenstehen, können wir gemeinsam das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre IFK-Geschäftsstelle. Sie erreichen uns unter 0234 977450 oder per E-Mail an ifk@ifk.de.

Wir werden Sie weiterhin aktuell und zeitnah über den Stand der Verhandlungen informieren.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.