Die Bundestagswahl – was sagen die Parteien zur Einbindung von Physiotherapeuten in die Telematikinfrastruktur?

Der IFK formulierte eine Reihe wichtiger Forderungen vor der kommenden Bundestagswahl. Zugleich baten wir Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Maria Michalk (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Hilde Mattheis (SPD), uns die gesundheitspolitischen Positionen ihrer Parteien mit Blick auf die Physiotherapie darzulegen.

Die heutige Frage zielt auf die Sichtweise der Parteien zum Thema der Einbindung von Physiotherapeuten in die Telematikinfrastruktur ab:

Aktuell werden den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen nur sehr eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf die patienten- und leistungsbezogenen Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte eingeräumt. Werden Sie in der nächsten Legislaturperiode konkrete Maßnahmen ergreifen, um Physiotherapeuten vollständig und unter den gleichen – auch monetären – Bedingungen wie beispielsweise die approbierten Berufe in die Telematikinfrastruktur einzubinden?

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen):
„Ja, die Telematik darf nicht länger nur ein „ärztliches“ Projekt bleiben. Die Öffnung der Infrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer muss vorangetrieben und der datenschutzkonforme Zugriff auf medizinische Daten möglich werden. Durch eine elektronische Patientenakte können Patientinnen und Patienten künftig von sich aus geeigneten Gesundheitsberufen den Zugriff auf die Daten ermöglichen. Auch Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten sollten dann medizinische Daten in die Akte einfügen können.“

Maria Michalk (CDU):
„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sondern dient der besseren Versorgung. Deshalb ist eine Diskussion über den Umfang der Zugriffsmöglichkeiten von Heilmittelerbringern auf die eGK wichtig. Natürlich steht auch die Datensicherheit im Mittelpunkt. Prinzipiell gilt, dass die Patienten selbst entscheiden, welche Daten auf der eGK gespeichert werden und wer welche Informationen einsehen darf. Unter welchen Bedingungen wir diesen Prozess voranbringen, wird diskutiert.“

Kathrin Vogler (Die Linke):
„Die Linke unterstützt das Anliegen, mittels der Telematik- Infrastruktur eine gute Vernetzung und Kommunikation innerhalb des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Das betrifft mittelfristig auch nichtärztliche Leistungsanbieter, für die es sinnvoll ist, gesundheitsbezogene Patientendaten mit anderen Akteuren des Gesundheitssystems auszutauschen. Wir sind dafür, die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur bei nichtärztlichen Anbietern ebenso zu finanzieren wie bei ärztlichen.“

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP):
„Wir als Freie Demokraten sehen bei der bisherigen Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte noch deutliches Entwicklungs- und Verbesserungspotential. Dadurch ergibt sich allerdings die Chance, hier konkret mit Betroffenen über die sinnvolle Weiterentwicklung zu diskutieren. Denn für uns als Liberale ist klar, dass immer, wenn personenrelevante Daten eingesetzt werden, alle am Prozess Beteiligten gleichermaßen gehört und eingebunden werden müssen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Vertreter der Physiotherapie.“

Hilde Mattheis (SPD):
„Grundsätzlich ist es unser Ziel, alle Akteure im Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Im Rahmen der Umsetzung und konkreten Ausgestaltung der e-Patientenakte bleibt abzuwarten, welche Leistungserbringergruppen jenseits von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeuten die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die e-Patientenakte eingeräumt werden muss. Wir sind jedoch der Überzeugung, sollten sich beispielsweise die positiven Erfahrungen der Blanko-Verordnung in Heilmittelbereich bestätigen, dass selbstverständlich auch die Behandlung durch einen Heilmittelerbringer in der e-Patientenakte dokumentiert werden muss.“

Morgen setzen wir die Reihe mit der Frage fort, welche Positionen die Parteien zur Schaffung einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage für die Ausübung osteopathischer Therapieangebote einnehmen.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.