IFK-Delegation beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Eine Delegation des IFK besuchte am 11. September 2017 den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel, um sich über die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen in der EU auszutauschen und die Kontakte zu den EU-Organen zu vertiefen. Arno Metzler, langjähriges Mitglied im EWSA und dort Vizepräsident der Gruppe III (Verschiedene Interessen) lud IFK-Vorsitzende Ute Repschläger, ihre Vorstandskollegen Rick de Vries und Mark Rietz sowie den stellvertretenden Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer und die Referatsleiterin Recht, Ulrike Borgmann zum Austausch in das Delors-Gebäude, den Sitz des Ausschusses im Brüsseler Europäischen Viertel.

Die IFK-Delegation wurde von Arno Metzler auf den neuesten Stand zu der Arbeit des EWSA und insbesondere der Gruppe III gebracht und thematisierte insbesondere die aktuelle Lage der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Dazu waren Themen wie die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie und das Kammerwesen innerhalb der EU Gegenstand der Gespräche. Des Weiteren erläuterte der EWSA-Vertreter Details zu der europäischen Datenschutzverordnung, die im Mai 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Arno Metzler ist seit 2002 Mitglied im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaft (EWSA) und zurzeit Vizepräsident der Gruppe III (Verschiedene Interessen) sowie Sprecher der freien Berufe. In dieser Rolle fungiert er als Sachverständiger im EWSA. Der Ausschuss wird zu jeder EU-Richtlinie gehört und gibt entsprechende Stellungnahmen ab. Das Resümee des Treffens ist durchweg positiv: So wurden einerseits sehr viele interessante Details zu gesundheitspolitischen Fragen auf europäischer Ebene beleuchtet, andererseits mit Arno Metzler ein wichtiger Kontakt nach Brüssel und damit zu der EU geknüpft, der weiter vertieft und ausgebaut werden soll.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.