Durchbruch bei Verhandlungen mit den Regionalkassen in Bayern

Die Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern konnten in dieser Woche zu einem zufriedenstellenden Abschluss gebracht werden. Nachdem die Verhandlungen kurz vor dem Scheitern standen, wurde nun eine Preissteigerung in Höhe von knapp 30 % für die nächsten drei Jahre vereinbart.

Die Vergütungsverhandlungen mit den bayerischen Kostenträgern gestalteten sich in diesem Jahr besonders schwierig. Insgesamt vier Verhandlungsrunden wurden benötigt, um eine Einigung zu erzielen und damit in letzter Minute ein zähes Schiedsverfahren abzuwenden. Dank des gemeinsamen Verhandlungsgeschicks von IFK sowie der ebenfalls an den Verhandlungen beteiligten Berufsverbände ZVK, VPT und VDB konnte nun doch noch ein Durchbruch erzielt werden. Konkret sieht das Verhandlungsergebnis vor, die Preise ab dem 01.11.2017 strukturell um 9,9 % zu erhöhen, zum 01.07.2018 linear um 9 % und zum 01.07.2019 ein weiteres Mal linear um 9 %. Somit erhalten die bayerischen Physiotherapeuten zeitnah mehr Geld, ohne der Ungewissheit eines Schiedsverfahrens ausgesetzt zu sein. Am 01.07.2019 werden die Preise auch durch den Zinseszinseffekt dann insgesamt um 30 % gestiegen sein.

Bei dem Verhandlungsergebnis zeigt sich die Wirkung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), mit dem unter anderem die Grundlohnsummenbindung für die nächsten drei Jahre außer Kraft gesetzt wird. Diese jahrelange Forderung des IFK ist Grundvoraussetzung, um die Vergütung in der Physiotherapie auf ein adäquates Niveau anheben zu können. Um 30 % höhere Vergütungen sind ein richtiger Schritt in eine zukunftssichere Versorgung mit dem Heilmittel Physiotherapie.

Mit Auflösung des Gremienvorbehalts wird der Abschluss wirksam und IFK-Mitglieder über die Details der Preiserhöhungen noch vor dem 1. November auf dem Postweg informiert.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.