Änderungen zu ICD-10-Codes zum 1. Januar 2018

Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) hat die jährliche Überarbeitung der deutschen Version der ICD-10-Codes (ICD-10-GM Version 2018) veröffentlicht.

Eine für die physiotherapeutische Verordnung interessante und relevante Änderung liegt im Kapitel „Komplikationen durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate“ (T84.-). Hier wurden die Codes um eine fünfte Stelle erweitert, wodurch die Ärzte seit dem 01. Januar 2018 die genaue Lokalisation angeben können.

Liegt bei dem Patienten also beispielsweise eine „Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese- Lokalisation Kniegelenk“ vor, kann der Arzt zukünftig den spezifischen ICD-10-Code T84.05 angeben.

Bislang konnten die Ärzte lediglich einen 4-stelligen Code angeben, wodurch nicht ersichtlich wurde, an welchem Körperteil eine solche Komplikation vorlag. Hierdurch ergaben sich für die Physiotherapeuten teilweise Probleme bei der Plausibilitätsprüfung, da die Zuordnung zu den Indikationsschlüsseln nicht immer eindeutig war.

Alle ICD-10-Codes sowie die Ziffern für alle Lokalisationen, gültig seit dem 01.01.2018, können Sie hier einsehen.Weitere Informationen bezüglich des Umgangs mit ICD-10-Codes finden Sie im geschützten Mitgliederbereich unserer Website.

Eine weitere Änderung zum 01.01.2018 wird es in der Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf geben. Die Diagnose Torticollis spasticus (ICD-10-Code G24.3) wird dann den Indikationsschlüsseln ZN1 bzw. ZN2 (nicht mehr WS2) zugeordnet sein.
Hierbei ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Vorschlag des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) gefolgt, dem auch der IFK angehört.

Die ab dem 01.01.2018 gültige Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf sowie die der Besonderen Verordnungsbedarfe können Sie hier herunterladen.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.