Update zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab 25. Mai 2018 wird die DSGVO in Deutschland unmittelbar gelten. Das deutsche Datenschutzrecht wurde bereits angepasst. Zeitgleich mit der Einführung der DSGVO wird das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft treten. Unter Praxisinhabern führen die Neuregelungen nicht zuletzt durch eine große Präsenz in der Presse und in den sozialen Medien bereits zu regen Diskussionen.

Die Verunsicherung ist groß, denn Vieles ist bisher noch unklar. Fakt ist: Praxisinhaber müssen sich auf einige Änderungen einstellen, Grund zur Panik besteht allerdings nicht. In der kommenden Ausgabe unseres Fachmagazins physiotherapie befasst sich ein Artikel mit diesem Thema und gibt Antworten auf Fragen, die sich in diesem Zusammenhang häufen.

Hier finden Sie vorab den kompletten Artikel aus unserem Fachmagazin physiotherapie, das am 01. März 2018 erscheint.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.