Themenabend: Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist aktuell in aller Munde. Grund hierfür ist die neue europäische Datenschutzgrundverordnung, die im Mai in Kraft treten wird. Entsprechend groß ist auch die Verunsicherung in den Praxen. Braucht die Praxis einen Datenschutzbeauftragen? Welche Maßnahmen zum Datenschutz sind zwingend erforderlich? Diese und viele andere Fragen stellen sich die Praxisinhaber zurzeit.

Dabei ist das Thema Datenschutz gar nicht neu. Heilmittelerbringer sind auch schon jetzt verpflichtet, den Datenschutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen, wie beispielsweise den Monitor, auf dem die Patientendaten sichtbar sind, vor fremden Einblicken zu schützen. Durch das Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung  werden in erster Linie erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten und Informationspflichten auf die Praxisinhaber zukommen. Wir möchten Ihnen in diesem Themenabend folgende Inhalte vermitteln:
  •         Datenschutz allgemein

  •         Die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung

  •         Der Datenschutzbeauftragte

  •         Neuregelungen u. a. zu Dokumentations-und Nachweispflichten, zur      
            Datenschutzfolgenabschätzung sowie zur Auftragsdatenverarbeitung

  •         Sonstige Neuerungen für die Physiotherapiepraxis

Termin: 18.04.2018
Zeit: 18:00 - 20:00 Uhr
Referentin: Anne Bender, 3Cert GmbH
Teilnahme ist kostenfrei. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Kontakt über die IFK-Geschäftsstelle, Herr Wagner, Tel.: 0234 97745 38 oder per Mail: Wagner@IFK.de.

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.