Corona-Merkblatt: Hinweise zu Haftungsregelungen ergänzt

Erneut hat der IFK sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) erweitert. Es enthält nun auch Hinweise zum Bereich „Hygiene und Haftungsregelungen“. Darin ist erläutert, was Praxisinhaber tun müssen, wenn sie die empfohlenen Schutzmaßnahmen in der Praxis nicht mehr sicherstellen können.

Das Merkblatt umfasst damit jetzt Informationen zu den folgenden Themen:

 

  • Coronavirus: Was tun?
  • Was sind Coronaviren?
  • Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben
  • Prävention, aber keine Panik!
  • Was tun bei Krankheitsgefühl?
  • Was können Praxisinhaber nun konkret tun?
  • Kann der Praxisinhaber haftbar gemacht werden, wenn sich ein Mitarbeiter in der Praxis mit Covid 19 ansteckt?
  • Schließung von Fitnessstudios – Auswirkungen auch auf Physiotherapiepraxen?
  • Dürfen Physiotherapeuten weiterhin Pflege- und Altenheime besuchen, um dort Patienten zu behandeln?
  • Was tun bei Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet?
  • Was tun bei angeordneter Quarantäne?
  • Wer bezahlt im Fall einer Quarantäne?
  • Kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
  • Was tun, wenn das Kind unter Quarantäne gestellt wird?
  • Schließung von Kindertagesstätten und Schulen
  • Fristen bis Ende April ausgesetzt
  • Wo gibt es weitere Informationen?
  • Anlagen
    • Empfehlungen GKV-Spitzenverband Fristen
    • Antwortschreiben Helmsauer und Kollegen – Betriebsschließung wegen Corona und anderen Infektionskrankheiten
    • Hygienehinweise Handzettel/Plakat

 

 

---

 

 

Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.