Schiedsverfahren: Blitzumfrage zur Termintaktung

Der IFK bittet all seine Mitglieder, kurzfristig an einer Blitzumfrage zur Termintaktung teilzunehmen. Damit unterstützen die Praxisinhaber aktiv die Argumentationslinie der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT im aktuellen Schiedsverfahren.

Hier geht es direkt zur Befragung.

 

Am 17. Februar 2021 findet der nächste Schiedsstellentermin statt. Dabei wird uns es unter anderem um die Termintaktung in den Physiotherapiepraxen gehen. Um dies mit Zahlen aus den Praxen zu stützen, bitten die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände alle Praxisinhaber, sich bis Montag, 15. Februar 2021, 10 Uhr, an der Befragung zu beteiligen.

 

 

An der Befragung dürfen auch Praxisinhaber teilnehmen, die keinem der vier Berufsverbände angehören. Diese Meldung sowie der Link zur Befragung darf daher sehr gern weitergeleitet werden, damit möglichst viele an dieser Blitzumfrage teilnehmen.

 

 

Vielen Dank im Voraus für die Teilnahme und Unterstützung! Die Verbände werden nach dem Schiedstermin über den Ausgang beziehungsweise den Stand des Verfahrens berichten.

 

Weitere Artikel

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.