Beihilfe: Neue Höchstsätze und Hygienepauschale

Zum 01.01.2022 tritt eine neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft. Darüber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert. Mit der BBhV werden ab Januar die Höchstbeträge einzelner Leistungen erhöht – so z. B. die Positionen der MLD und KG-ZNS. Zusätzlich wird eine neue Position für einen „Physiotherapeutischen Bericht auf schriftliche Anforderung der verordnenden Person“ eingeführt, die – analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – mit 55 Euro erstattet wird.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls zu Jahresbeginn gelten werden. Auch Schleswig-Holstein, Niedersachsen und NRW haben bereits mitgeteilt, dass eine entsprechende Anpassung vorgenommen wird.

 

Neben der Anpassung der BBhV hat das Ministerium dem IFK ebenfalls bestätigt, dass geplant sei, die Erstattung einer Hygienepauschale für Bundesbeamte bis zum 31.03.2022 zu ermöglichen. Die Entscheidung hierüber sei aber noch nicht endgültig gefallen. Einzelne Landesbeihilfestellen (Schleswig-Holstein, Niedersachsen) haben dagegen bereits – ebenso wie zuvor GKV, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Postbeamtenkrankenkasse – über eine verbindliche Verlängerung bis Ende März informiert. Die DGUV teilte darüber hinaus mit, dass die Sonderregelungen zur Unterbrechung und zum Behandlungsbeginn ebenfalls bis zum 31.03.2022 gelten.

 

 

Weiterführende Informationen finden IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite. Details zu den Sonderregelungen und zur Dauer der Gültigkeit der Hygienepauschale finden sich dort im Physioservice im Merkblatt „Coronavirus (M26)“. Weitere Informationen zur Preisgestaltung sind im Merkblatt A02 zu finden.

 

 

Die neue Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) kann im Mitgliederbereich unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ heruntergeladen werden. 

 

 

 Bei Fragen können sich IFK-Mitglieder an die Mitgliederberatung unter 0234 97745-333 oder per E-Mail an abrechnung@ifk.de wenden.

 

Weitere Artikel

K wie Kommunikation: Reden oder Schweigen bei der Praxisübergabe?

2026 | 06.10. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: K wie Kommunikation. Reden und Schweigen – welches Schwermetall zu welcher Handlung passt, da scheiden sich die Geister. Doch was gilt beim Thema Praxisübergabe?

Fachkräfteengpassanalyse: Physiotherapie erneut trauriger Spitzenreiter

2026 | 01.10. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Fachkräfteengpassanalyse 2025 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr ist die Physiotherapie damit trauriger Spitzenreiter. Der Engpassindikator, der schon in den vorigen Jahren auf allerhöchstem Niveau lag, hat sich sogar noch erhöht. Über 500 Berufe betrachtet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jährlichen Fachkräfteengpassanalyse. 157 Berufsgattungen wird in diesem Jahr ein Fachkräfteengpass bescheinigt.

Jetzt teilnehmen: Konjunkturbefragung des BFB

2026 | 30.09. Turnusmäßig führt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) seine Konjunkturbefragung durch. Neben der aktuellen konjunkturellen Lage dreht sich die Befragung diesmal um die Themen Freiheit, Verantwortung und Vertrauen. Zudem enthält sie zusätzliche Fragen, die sich speziell mit der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Freien Berufen befassen.