Anerkennung Bundesrahmenvertrag bis zum 30.04.2022 toleriert

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) informiert, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung also bisher noch nicht eingereicht haben (ursprünglich galt die Frist bis zum 31. Januar 2022) verlieren nicht ab dem 1. Februar ihre Kassenzulassung und müssen diese neu beantragen.

Die Tolerierung einer weiteren Fristverlängerung würde jedoch nicht in Aussicht gestellt, heißt es in dem Schreiben des BMG an den GKV-SV.


Der GKV-Spitzenverband hat den ARGEn empfohlen, die Zulassung der Physiotherapeuten, die den Bundesrahmenvertrag noch nicht anerkannt haben, nicht sofort zu widerrufen und Leistungen, die nach dem 31. Januar bis zum 30. April 2022 erbracht werden, weiterhin unverändert zu vergüten.


Die Anerkenntniserklärung finden Sie im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de) 

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