Beim IFK-Businessplan-Wettbewerb die Praxisgründung erproben

Mittlerweile zum vierten Mal schreibt der IFK seinen Businessplan-Wettbewerb aus. Schüler und Studierende der Physiotherapie bekommen dabei die Möglichkeit, einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis zu erstellen und so wichtige Erfahrungen für die Gründung einer Praxis zu sammeln.

Rund jeder vierte Physiotherapeut entscheidet sich im Laufe seines Berufslebens dazu, sich selbstständig zu machen und eine eigene Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen. Neben physiotherapeutischem Wissen ist dabei auch betriebswirtschaftliches Knowhow gefragt. Die Schüler und Studierenden können sich so darin erproben, ein (fiktives) Gründervorhaben für eine Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern in Form eines Businessplans ausarbeiten. Die Teilnahme ist allein oder als Gruppe möglich. Die Abgabefrist endet am 26. Juli 2024.

Die Gewinner können sich über ein interessantes Preisgeld freuen. Der erste Platz ist mit 5000 Euro dotiert, 2500 Euro gibt es für den zweiten Platz. Die Preise werden von der Helmsauer-Gruppe gesponsert. Die Preisverleihung findet am 8. November 2024 im Rahmen der „therapie Hamburg“ statt.

Das exemplarische Muster eines Businessplans kann beim IFK unter schlueter@ifk.de oder unter 0234 97745-333 angefragt werden. Die Nutzung dieses Musters ist aber nicht verpflichtend. Die Arbeiten müssen bis zum 26. Juli 2024 in digitaler Form (Word- bzw. Excel-Dokument) geschickt werden an schlueter@ifk.de.

 

Weitere Infos finden Sie hier.

Weitere Artikel

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.  

Wie sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt

2026 | 17.08. In unserer Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ führen wir Sie Woche für Woche an die TI heran. Heute wollen wir einen Blick auf ihren derzeitigen Stand und geplante Weiterentwicklungen werfen. Dass sich die Telematikinfrastruktur weiterentwickelt, wird vor allem daran deutlich, dass wir seit 2026 von der TI 2.0 sprechen. Diese Weiterentwickelung funktioniert von jedem Ort aus und ganz ohne spezielle Geräte, da sie über das Internet erreichbar ist.

Auch bei der Praxisübergabe gilt „Safety first“

2026 | 13.08. Gerade ging bei Ihnen der Anruf eines potenziellen Nachfolgers ein? Wie aufregend! Dann steht demnächst der erste Besichtigungstermin an und spätestens mit ihm die ersten Fragen zu Jahresabschlüssen, Patientenstamm oder Personalkosten. Keine Frage: Diese Informationen sind unverzichtbar für das Verhandlungsgespräch und sollten dem Käufer nicht vorenthalten werden. Der Schutz Ihrer Praxisdaten muss jedoch immer an erster Stelle stehen.