Grundlohnrate für 2016 bei 2,95 %

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun die offizielle Grundlohnrate für das kommende Jahr bekanntgegeben. Diese liegt bei 2,95 % und ist damit so hoch wie noch nie in diesem Jahrtausend.

Berechnet wird die Grundlohnsumme aus den Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im Zeitraum des 2. Halbjahres 2014 und des 1. Halbjahres 2015 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gute wirtschaftliche Lage hat zu diesem erfreulichen Ergebnis beigetragen, das ein wenig mehr Spielraum für Vergütungserhöhungen lässt als in den vergangenen Jahren. Im Versorgungsstärkungsgesetz konnten die Verbände des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV), dem auch der IFK angehört, zudem noch einen Preisangleichungs-Mechanismus durchsetzen, von dem vor allem die Länder Ostdeutschlands sowie Niedersachsen und Bremen profitieren werden.

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