Bundesbeihilfe verlängert Corona-Hygienepauschale

Nach der GKV und PKV hat jetzt auch die Beihilfestelle des Bundesinnenministeriums dem IFK mitgeteilt, dass Bundesbeamte bis zum Jahresende die Corona-Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Behandlungseinheit erstattet bekommen. Für Landesbeamte gelten jedoch teilweise andere Regelungen.

Zudem haben die zuständigen Landesministerien aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dem IFK bereits mitgeteilt, in welcher Höhe und Form die Hygienepauschale weitergezahlt wird.

 

Über den genauen Stand in den einzelnen Bundesländern informiert der IFK seine Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Rettungsschirm“ (M26d), das weiterhin ständig aktualisiert wird. Das Merkblatt kann im geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen oder kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle (E-Mail: ifk@ifk.de) angefordert werden.

 

Weitere Artikel

Neuer Mitgliedsverband im Spitzenverband der Heilmittelverbände

2025 | 14.05. Seit April 2025 ist der Bundesverband für Podologie e. V. neues Mitglied im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV). Damit besteht der SHV nun aus sieben Mitgliedsverbänden aus den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie, der Sprachtherapie und Logopädie und jetzt auch der Podologie.