Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Diagnosen, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Diagnoseliste ergänzt und nun veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen aus den Bereichen der Neuropathien, Myopathien und Myasthenie sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.

Bei allen Erkrankungen in der Diagnoseliste gilt der langfristige Heilmittelbedarf für gesetzlich Versicherte von vornherein als genehmigt. Physiotherapie kann somit wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnet werden – und das von der ersten Verordnung an.

Die erweiterte Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf gibt es hier im Aufklappmenü „Langfristiger Heilmittelbedarf“.

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