Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Fortbildungsveranstaltungen des IFK (in der Fassung vom 01.05.2023)

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des IFK gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
  2. Besondere Teilnahmevoraussetzungen (zum Beispiel die notwendige Absolvierung von Grundkursen etc.) ergeben sich aus den jeweiligen Kursausschreibungen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Anmeldung zu den Fortbildungsveranstaltungen muss schriftlich (per E-Mail, auf dem Postwege oder online) erfolgen. Der Vertrag wird durch die Teilnahmebestätigung des IFK verbindlich geschlossen.
  2. Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung.
  3. Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich grundsätzlich an Physiotherapeuten.
  4. Eine Woche vor Kursbeginn wird auf Wunsch eine digitale Teilnehmerliste zur Verfügung gestellt. Soll die eigene Adresse, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse nicht weitergegeben werden, ist dies auf der Anmeldung kenntlich zu machen bzw. in der Online-Anmeldung das entsprechende Feld nicht anzukreuzen.
  5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der IFK sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Zahlung

  1. Die Kursgebühr wird drei Wochen vor Kursbeginn fällig. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, ist der IFK berechtigt, mit der Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR zu erheben.
  2. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgt der Einzug ca. drei Wochen vor Kursbeginn.
  3. Die ermäßigte Kursteilnahme kann neben den ordentlichen/außerordentlichen Mitgliedern und STARTER-Mitgliedern des IFK nur Angestellten ermöglicht werden, die dem IFK als Fördermitglied angehören und in einer IFK-Mitgliedspraxis tätig sind.
  4. Genehmigte Bildungsschecks und andere Förderungsmaßnahmen müssen mit der Anmeldung vorgelegt bzw. bekanntgegeben werden. Eine spätere Anerkennung ist nicht möglich.

§ 4 Leistungen

  1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Kursausschreibungen.
  2. Soweit nicht ausdrücklich aufgeführt, sind kursbegleitende Skripte nicht in den Kursgebühren enthalten.
  3. Kursbegleitende Skripte werden ausschließlich in digitaler Form auf der IFK-Plattform zur Verfügung gestellt.
  4. Die Zugangsdaten für die Plattform werden sechs Tage vor Kursbeginn per E-Mail an die Teilnehmer versendet. Der Zugang zur Plattform ist bis vier Wochen nach Ende der jeweiligen Fortbildung möglich.
  5. Bei allen Veranstaltungen werden Kaffee, Tee, Wasser und Plätzchen gereicht.
  6. Abänderungen und Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beeinträchtigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei wichtigen Gründen vorbehalten müssen, Ersatzreferenten einzusetzen, die Kurse zu verschieben oder abzusagen.

§ 5 Rücktritt/Kursabsage

  1. Abmeldungen von der Fortbildung sind nur schriftlich möglich und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung des IFK ihre Gültigkeit. Bis 30 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt kostenlos möglich. Vom 29. bis zum 21. Tag vor Kursbeginn behält der IFK 50% der Kursgebühren ein, mindestens jedoch 25,00 Euro.  Bei einer Absage vom 20. bis zum 8. Tag vor Kursbeginn behält der IFK 65% der Kursgebühren ein, mindestens jedoch 25,00 Euro. Ab dem 7. Tag vor Kursbeginn ist die Kursgebühr in voller Höhe (100 Prozent) fällig. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs in der Geschäftsstelle. Bei Nichtteilnahme an Fortbildungen ohne vorherige Absage ist die Kursgebühr ebenfalls in voller Höhe fällig.
  2. Nach vorheriger Rücksprache mit dem IFK darf eine geeignete Ersatzperson an der Fortbildung teilnehmen. Stimmt der IFK zu, werden keine Stornokosten erhoben.
  3. Unterrichtsstunden, die von Kursteilnehmern wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden können, werden nicht erstattet.
  4. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl pro Kurs nicht erreicht oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor (siehe § 4 Abs. 6), kann der IFK vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die Kursteilnehmer unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Kursgebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den IFK können nicht geltend gemacht werden.

§ 6 Copyright
Alle Kursinhalte und Skripte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Das Herunterladen und Ausdrucken der Kursskripte/Kursunterlagen ist im Rahmen der Teilnahme eine Woche vor Kursbeginn bis vier Wochen nach Ende der Fortbildung möglich (siehe § 4 Abs. 4).

§ 7 Datenschutz Hinweis für Fortbildungsverträge
Wir weisen darauf hin, dass wir die in diesem Vertrag abgegebenen Daten zur Durchführung des im Vertrag festgelegten Zwecks speichern und verarbeiten. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, der im Vertrag festgelegte Zweck dies erfordert sowie zur Abwicklung des Vertrags. Sie haben das Recht, jederzeit eine Auskunft über die Art der bei uns gespeicherten Daten sowie der technisch-organisatorischen Maßnahmen zu verlangen. Sie haben ferner das Recht, der Speicherung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen. Die Vernichtung der Daten erfolgt in diesem Fall nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist. Ebenfalls haben Sie das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für den IFK zuständigen Behörde lautet: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, www.ldi.nrw.de.
Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum
Vorstand: Ute Repschläger, Jan Neuer, Brigitte Heine-Goldammer
Geschäftsführer: Dr. Björn Pfadenhauer
Datenschutzbeauftragte: Andrea Beckmann-Mebus, datenschutz@ifk.de

§ 8 Haftung
Der IFK übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden oder für den Verlust von Eigentum, die einem Kursteilnehmervor, während oder nach einer Fortbildungsveranstaltung entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch Mitarbeiter bzw. Referenten des IFK vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass ein Kursteilnehmer Personen- bzw. Sachschäden vor, während oder nach einer Fortbildungsveranstaltung selbst verursacht.