Der IFK

Der „Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.“ ist seit 1981 als Berufsverband für seine Mitglieder aktiv. Seit Gründung als „Interessengemeinschaft freiberuflicher Krankengymnasten“ – daher das Kürzel IFK – vertritt der Verband die Interessen von Praxisinhabern und Freiberuflern.

 

Der Verband verfügt über verschiedene Organe:

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung – als Versammlung aller Verbandsmitglieder – wird jährlich durch den Vorstand einberufen. Sie entscheidet über die Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Bundesverbands. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind beispielsweise die Wahl der Vorstandsmitglieder, die Entlastung des Vorstands, Satzungsänderungen oder Änderungen des Zwecks des Bundesverbands.

Die Regionalausschüsse

Regionalausschüsse sind Gruppen von Mitgliedern, die sich auf lokaler Ebene über aktuelle Themen austauschen. Sie werden auf Antrag der Mitglieder vom Vorstand benannt und wählen ihren Regionalausschussvorsitzenden aus den eigenen Reihen. Mitglieder, die ihren Praxissitz im Einzugsbereich eines Regionalausschusses haben, werden automatisch Mitglied des jeweiligen Ausschusses. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bilden die Vertreterversammlung.

zu den Regionalausschüssen

Die Vertreterversammlung

Der Vertreterversammlung gehören alle Regionalausschussvorsitzenden an, die von ihren Mitgliedern vor Ort gewählt wurden. Sie setzt sich aus maximal 60 Mitgliedern zusammen. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr, unterstützt die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern und ist verantwortlich für den generellen Informationsaustausch über alle gebührenrechtlichen und berufsständischen Fragen. Außerdem stimmt sie – stellvertretend für die gesamte Mitgliedschaft – über die Verträge mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht laut Satzung des IFK aus einem ersten Vorsitzenden und zwei bis vier stellvertretenden Vorsitzenden. Aktuell gehören dem Vorstand drei Mitglieder an. Wählbar sind ausschließlich selbstständige Physiotherapeuten, die in eigener Praxis tätig sind. Mitglieder der Vertreterversammlung können nicht Mitglieder des Vorstands sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt.  

Aufgaben des Vorstands im IFK sind unter anderem die strategische Ausrichtung des Verbands, die politische Vertretung der Mitglieder und der Austausch mit der Geschäftsstelle.

zum Vorstand

Der IFK unterstützt seine rund 7.000 Mitglieder bei allen Anliegen rund um ihre Praxis. Gegenüber der Politik, den Krankenkassen, der Ärzteschaft und anderen Institutionen im Gesundheitswesen setzen wir uns dafür ein, die Arbeitsbedingungen selbstständiger Physiotherapeuten stetig zu verbessern. Dabei liegen uns eine angemessene Vergütung, gute Arbeitsbedingungen sowie Strategien gegen den Fachkräftemangel besonders am Herzen. Durch unsere guten Kontakte zu Mitgliedern des Bundestags, der Landtage und der Gesundheitsministerien sind wir mit vielen Entscheidern im Gespräch, um eine Verbesserung in den Bereichen zu erreichen, die uns alle betreffen. Zudem vertreten wir die Interessen selbstständiger Physiotherapeuten bei den bundesweiten Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Die zentrale IFK-Geschäftsstelle und ihre rund 40 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Mitglieder die für sie relevanten Informationen zu Praxis und Beruf zuverlässig und übersichtlich aufbereitet erhalten.

Um das Berufsbild des Physiotherapeuten zu stärken, entwickeln wir kontinuierlich neue Ansätze und Produkte für die Branche. In eigenen Projekten und auch gemeinsam mit Partnern arbeiten wir daran, neue Lösungen und Konzepte für die Physiotherapie zu schaffen. Dadurch sollen z. B. neue Marktsegmente für unsere Mitglieder erschlossen oder neue Versorgungsformen erprobt werden. Eine Übersicht der IFK-Innovationsprojekte finden Sie hier.

Dr. Björn Pfadenhauer

Geschäftsführer
Tel.
0234 97745-25
Fax
0234 97745-525
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