Reges Interesse am Themenabend Prüfpflichten

Beim IFK-Themenabend zum Thema Prüfpflichten haben sich gut 80 Physiotherapeuten über das korrekte Ausfüllen von Verordnungen und die Rechtslage bei Prüfpflichten informiert.

IFK-Referatsleiter Dr. Michael Heinen berichtete über die derzeit gängigen Probleme in den Praxisabläufen: „Selbstständige Physiotherapeuten stehen heutzutage vor vielfältigen administrativen Hindernissen. Die Vielzahl an Krankenkassen und der einzelnen Regelungen macht es erforderlich, sich ständig auf diesem Gebiet weiterzubilden.“ Der IFK setzt sich für seine Mitglieder ein, dass die Rechtsgrundlagen für Physiotherapeuten geklärt werden und macht sich auch dafür stark, dass Krankenkassen ungerechtfertigte Rechnungskürzungen ausräumen. Zuletzt erreichte der Verband zum Beispiel, dass bei der DAK die Rechnungskürzungen geklärt wurden. Ferner hat der IFK jüngst einen Gesetzesentwurf mit eingebracht, nach dem nur zertifizierte Software bei den Ärzten zum Einsatz kommt, die schon dort die Verordnungen prüft und Fehler vermeidet.

Die Physiotherapeuten erfuhren zudem mehr über die häufigsten Gründe für Rechnungskürzungen vom Referenten Christoph Soldanski der Abrechnungsfirma opta data. Zu den häufigsten Gründen zählen u. a. falsche Indikationsschlüssel und Mengenüberschreitungen der Verordnungen. Der Abend schloss mit einer offenen Diskussionsrunde, bei der eine Vielzahl unterschiedlichster Probleme aus dem Praxisalltag angesprochen wurde.
Aufgrund des großen Erfolgs und der großen Nachfrage des Themenabends plant der IFK, in naher Zukunft ggf. einen weiteren Termin anzubieten, um seine Mitglieder zu diesem komplexen und komplizierten Themengebiet weiter zu informieren.

Weitere Artikel

Entgeltatlas 2025: Praxisinhaber mehr als fair

2026 | 24.08. Zum Januar 2025 stiegen die GKV-Vergütungen um 4,01 Prozent; die Gehälter der Arbeitnehmer in ambulanten Physiotherapiepraxen stiegen laut der Bundesagentur im selben Zeitraum sogar um 6,44 Prozent. Daraus lässt sich schließen, dass die GKV-preisinduzierten Umsatzsteigerungen zu rund 220 Prozent an die angestellten Mitarbeiter weitergegeben wurden – entgegen wiederholter Fehldarstellungen einiger Krankenkassen.

G-BA erweitert Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

2026 | 21.08. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikationen „Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2)“ und „Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3)“ erweitert.

Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2026

2026 | 18.08. Ab dem 1. September 2026 steigen erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) (Anstieg von 115,30 Euro auf 123,80 Euro) sowie Leistungen im Bereich „Sonstiges“, die für alle Heilmittelbereiche einheitlich gelten. Hierzu gehört auch die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 98,60 Euro auf 102,70 Euro), die bei beihilfeberechtigten Patienten noch erstattet wird.