IFK-Merkblatt zum Rettungsschirm online

Der finanzielle Rettungsschirm für Heilmittelerbringer wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Rettungsschirm sieht eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung vor, die Heilmittelerbringer im 4. Quartal 2019 bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet haben.

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) hat ein umfangreiches Merkblatt erarbeitet, in dem die wichtigsten Fragen zum Rettungsschirm beantwortet werden. Darin gibt es unter anderem zahlreiche Informationen zur Höhe und Berechnung der Einmalzahlung sowie zur konkreten Antragstellung.

 

IFK-Mitglieder finden das Merkblatt „Coronavirus – Rettungsschirm“ (M26d) nach dem Log-in im physioservice.

 

 

---

 

 

!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!

 

 

IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.

 

 

Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.

 

 

Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.

 

 

Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

 

Weitere Artikel

SHV-Kampagne: Großes Interesse im Bergischen Städtedreieck

2026 | 24.06. Im Rahmen der SHV-Kampagne zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz führte IFK-Mitglied Ricarda Uhlemeyer in den vergangenen Wochen gleich zwei interessante Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags: Helge Lindh (MdB/SPD) und Jürgen Hardt nahmen sich beide viel Zeit für die Physiotherapeutin und zeigten sich äußert interessiert an den Belangen des Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.

IFK-Businessplan-Wettbewerb 2026: Noch bis zum 15. August bewerben!

2026 | 23.06. Physiotherapieschüler oder -studenten mit großen Plänen hergehört! Auch dieses Jahr ruft der IFK wieder zur Teilnahme am beliebten Businessplan-Wettbewerb auf. Noch bis zum 15. August 2026 können Interessierte einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen mit allem, was dazu gehört.

M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?

2026 | 19.06. Sie wollen innerhalb der kommenden Jahre Ihre Physiotherapiepraxis abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: M wie Möglichkeiten: Auf welchem Weg kann eine Praxis weitergegeben werden?